Haus- und Grundbesitz sowie Vermietung

  • Soweit Sie das erste Mal zu uns kommen, bringen Sie bitte die Berechnungsunterlagen zur Abschreibung Ihres vorherigen Steuerberaters/Lohnsteuerhilfevereins mit.
  • Bitte bringen Sie alle Belege über Einnahmen und Ausgaben mit, die im Zusammenhang mit Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung stehen (Mietverträge, Umlagen Abrechnungen, Baurechnungen, Finanzierungskosten, Darlehensverträge, Abrechnungen der Hausverwaltung etc.).
  • Soweit Sie umfangreiche Neubau-, Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen durchgeführt haben, bitten wir Sie, soweit es Ihnen möglich ist, zu den Belegen eine Kostenaufstellung mit Angabe des Zahlungsdatums, des Lieferanten, der Leistung und des Zahlbetrags zu erstellen (beispielweise: 12.02.2012 - XY-Baumarkt - Elektromaterial - 123,45 € - gefahrene Kilometer: 67).

Allgemeine Belege und Unterlagen

  • Steuerbescheid vom Vorjahr und eine Kopie der letzten Steuerklärung (soweit Sie das erste Mal zu uns kommen)
  • Lohnsteuerbescheinigung des Antragstellers und eventuell des Ehegatten, auch bei Arbeitslosigkeit die Bescheinigung mitnehmen
  • Angabe der Identifikationsnummer/n
  • Verträge und Nachweise über die Abfindung (Abfindungsvertrag, Zahlungseingangsbeleg, Lohnschein mit Abfindung) falls vorhanden.
  • Nachweis über ausgezahlte Urlaubsvergütung von der Baulohnkasse (SOKA-Bau)
  • Nachweise über Einkünfte, die im Ausland erzielt wurden und Nachweis über die Versteuerung im Tätigkeitsland
  • Nachweise über erhaltene Lohnersatzleistungen für die Zeiten der Nichtbeschäftigung wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Elterngeld, Vorruhestandsgeld, Kurzarbeitergeld etc.
  • Bei Veränderungen im Familienstand :
    • Heiratsurkunde
    • Datum der Scheidung
    • Datum des Getrenntlebens etc.
    • wenn der Ehegatte verstorben, dann bitte die Sterbeurkunde beifügen
  • Religionsbekenntnis beider Ehegatten
  • bei Kirchenaustritt eine Kopie der Austrittsbescheinigung
  • Bei Veränderung der Bankdaten : neue Kontonummer und Bankleitzahl angeben
  • bei Kindern unter 18 Jahren:
    • Geburtsurkunde
    • Name und Geburtsdatum des Kindes
    • Identifikationsnummer
    • Nachweise über Kinderbetreuungskosten, Schulgeld und über deren Zahlung (Bankbeleg)
    • Nachweise über eine Körperbehinderung des Kindes
  • bei Kindern zwischen 18 und 25 Jahren:
    • Geburtsurkunde
    • Name und Geburtsdatum des Kindes
    • Aufstellung über erhaltenes Kindergeld im vergangen Jahr je Kind / je Monat
    • Schul-, Ausbildungs-, Wehrdienst- oder Studienbescheinigung
    • Lehrvertrag
    • Lohnsteuerbescheinigung
    • Nachweis über Zahlungen von BAföG, Rente, Wehrsold, Arbeitslosengeld etc.
    • Nachweise über Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung, beispielweise Werbungskosten, Kosten für Privatschulen, Aufstellung über Fahrten zur Berufsschule oder Ausbildungsstätte, Mietvertrag bei auswärtiger Unterbringung
    • Soweit vorhanden, reichen Sie uns bitte einen Ausbildungsplan ein.
    • Nachweise über einen Ausbildungsplatzmangel, Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, Wehr- oder Zivildienst
    • Nachweise über eine Körperbehinderung des Kindes
  • Nachweis zur Anlage nach dem Vermögensbildungsgesetz = "Anlage VL" des Anlageinstituts
  • Nachweis zur Altersvorsorgezulage (sogenannte Riester-Rente) ZVK oder VBL
    • Falls noch eine Bescheinigung über Altersvorsorgebeiträge vorhanden ist, reichen Sie uns bitte Ihre Sozialversicherungsnummer ein.
  • für Anerkennung des Entlastungsfreibetrags: Nachweis, dass keine Haushaltsgemeinschaft besteht
  • Sie haben Aufwendungen für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis (Haushaltshilfe)?
    - Nachweis von der Bundesknappschaft bzw. Haushaltsscheckverfahren
  • Sie haben Aufwendungen für haushaltnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (Maler, Fensterputzer, Reparatur von Haushaltsgeräten, Schornsteinfeger usw.)?
    - Rechnung und Bankeinzugsbeleg dazu einreichen.

So viel zu den Allgemeinen Unterlagen und zu den Belegen.

Nachweise zu den Werbungskosten

  • Fahrtkosten zur Arbeitsstätte:
    •  Entfernungspauschale verkehrsmittelunabhängig 0,30 €/km (einfache Entfernung) bis max. 4.500,- €. Mit dem eigenem Pkw keine Begrenzung, allerdings besteht eine Nachweispflicht sofern Kosten über 4.500,- € entstehen (beispielweise Inspektionsrechnungen DEKRA- oder TÜV-Bericht). Tatsächliche Kosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, insofern Aufwendungen höher als 4.500,- € oder wenn unterschiedliche Verkehrsmittel (Pkw und öffentliche Verkehrsmittel) genutzt werden.
    • Wenn Sie einen Firmenwagen privat nutzen: Nachweis über die monatliche Besteuerung (Gehaltsabrechnung).
    • Sollten Sie einen fremden Pkw für Fahrten zur Arbeitsstätte nutzen, so reichen Sie bitte auch eine "Zustimmungserklärung" des Eigentümers ein.
    • Wenn Sie Mitfahrer sind: Name und Anschrift des Fahrers, eventuell Aufstellung, wenn abwechselnd gefahren wird.
  • Sammelbeförderung: Wenn an den Arbeitgeber ein Entgelt zu entrichten ist, Nachweis dazu einreichen.
  • Nachweise/Belege über eventuelle Unfallkosten
  • Nachweise/Bescheinigungen über Dienstreisen, wechselnde Einsatzstellen, selbstgetragene Ausbildungs- und Fortbildungskosten, für die kein oder ein nicht ausreichender Kostenersatz gewährt wurde
    • Bitte hierzu eine Aufstellung mit folgenden Angaben erstellen: Datum/Uhrzeit - Abfahrt/Rückkehr - betrieblicher Anlass - gefahrene Kilometer mit eigenem Pkw bzw. Firmen-Pkw.
    • Sonstige Aufwendungen (mit Nachweisen) wie Lehrgangsgebühren, Kosten für Fachbücher etc.
    • Bei mehr als 20.000 km im Jahr: Heben Sie als Nachweis die Werkstattrechnungen auf und notieren Sie die Kilometerstände.
  • Nachweis über Bewerbungskosten (Fotos, Bewerbungsmappe, Porto, Fahrtkosten etc.)
  • Kostenaufstellung mit Belegen über die Kosten eins aus beruflichen Gründen veranlassten Umzugs oder einer doppelten Haushaltsführung
    • Mietvertrag am Arbeitsort
    • Hotelkosten
    • Fahrtkosten ( Entfernung Wohnung - Arbeitsort, Anzahl der Heimfahrten, Fahrausweise bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln etc.)
  • Nachweis über die im Vorjahr gezahlten Gewerkschaftsbeiträge oder Beiträge für sonstige Berufsverbände
  • Nachweis (beispielweise Police und Zahlungsbeleg) über die Kosten einer besonderen Berufshaftpflichtversicherung
  • Police und Versicherungsbedingungen für eine Unfallversicherung ohne Beitragsrückgewähr
  • Bescheinigung des Versicherers über den beruflichen Anteil des Beitrag zu einer Rechtsschutzversicherung
  • Nachweis über Aufwendungen für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer:
    • Anschaffungskosten für Mobiliar des Arbeitszimmers
    • Beschreibung von Grund, Dauer und Anlass der beruflichen Nutzung
    • bei eigenem Haus: Quadratmeterangaben, Nebenkosten
    • bei Mietwohnung: Skizze der Wohnung mit Quadratmeterangaben, Mietvertrag, Belege über Umlagen
  • Nachweis/Belege über Aufwendungen für Fachbücher (Titel muss ersichtlich sein), typische Berufskleidung, berufliche notwendige Arbeitsmittel wie Aktenschrank, Schreibtischzubehör, Computer etc.
  • Bescheinigung des Arbeitgebers (soweit auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht vermerkt) über die im Vorjahr gezahlten Beträge für Auslösung, Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegungszuschüsse bei Dienstreisen, Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit etc.
  • Steuerberatungskosten/Belege zu Kosten für Arbeitsrechtliche Rechtsberatung bzw. Prozesskosten.

Sonderausgaben

  • Wurde ein Rentenversicherung (Basisrente) Abgeschlossen - eine sogenannte Rürup-Rente?
    • Nachweis des Versicherers über Basisrente (Police)
  • Bescheinigung einer abgeschlossenen "Riester-Rente" (VBL, ZVK oder privater Anbieter)
  • Nachweise über die in 2012 gezahlten Versicherungsbeiträge (möglichst formlose Bestätigungen der Versicherungsgesellschaften), Krankenkassennachweis mit Angabe der Basis- und Wahl-/Zusatzleistungen (auch für Ehepartner und Kinder)
  • Wurden im Veranlagungszeitraum Versicherungen abgetreten? Wenn ja, welche?
  • Nachweise über die im Vorjahr gezahlten Spenden, Parteibeiträge, freiwillige Kirchensteuer, Kirchengeld etc. (gegebenenfalls Kontoauszüge einreichen)
  • Nachweise über Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrenntlebenden Ehegatten
  • Nachweise über Kosten für eine Ausbildung in einem nichtausgeübten Beruf
  • Nachweise zu Erstattungen von Sonderausgaben (wenn Erstattung erhalten, dann Belege einreichen)
  • Beitragsrückerstattungen/Bonuszahlungen von Versicherungen (Privatversicherte)

Außergewöhnliche Belastungen

  • Zahlungsnachweis über Eigenanteile zu Krankheits- und Medikamentenkosten, Praxisgebühren, Brille, Zahnersatz, Beerdigungskosten (soweit die Kosten den Nachlass übersteigen), Kur etc. (von Eltern und Kindern)
  • Welche zwangsläufig entstandenen Fahrtkosten (beispielweise aus Krankheitsgründen) - jedoch abzüglich der Erstattungen - lagen vor?
  • Nachweis über die Pflegebedürftigkeit und/oder Körperbehinderung einer im Haushalt lebenden Person
    • Behindertenausweis bzw. Bescheid in Kopie und/oder Nachweis über bewilligtes Pflegegeld (Bitte mitteilen, falls ein Antrag gestellt wurde aber noch keine Entscheidung vorliegt).
  • Nachweis über die im Vorjahr selbstgetragenen Kosten einer Ehescheidung
  • Unterstützungsleistungen an Familienangehörige (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, Lebensgefährte/in)
    • Name, Anschrift, Beruf, Familienstand, Verwandtschaftsgrad der unterstützenden Person angeben
    • Nachweis über Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person - beispielweise Lohn, Rente, sonstige Einkünfte, Wohngeld etc.
    • bei Unterstützung von im Ausland lebenden Personen
      • Vorlage einer Heimatbescheinigung der Unterstützten Person in amtlich beglaubigter deutscher Übersetzung
      • Nachweis durch Vorlage der Quartalsbescheinigungen und einer Bankbescheinigung, die die unterhaltene Person als Empfänger ausweisen (erhöhte Nachweispflicht ab 2007 für die Notwendigkeit der Unterstützung)

Einkünfte aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte (z.B. Renten)

  • Bitte bringen Sie alle Belege über Einnahmen und Ausgaben in diesem Zusammenhang mit, insbesondere die Nachweise über bezahlte Zinsabschlag-/ Kapitalertragsteuer, Dividendenbescheinigungen etc., Höhe der ausgeschöpften Freistellungsaufträge.
    Wichtig: Jahreserträgnisaufstellung je Konto/Anlageinstitut und die Steuerbescheinigung/Jahressteuerbescheinigung mitbringen!
  • Lagen im Veranlagungsjahr noch weitere Einkünfte aus Kapitalvermögen vor (beispielweise Bausparverträge, Gesellschaftsdarlehen, Stockdividenden, Bonusaktien usw.)?
  • Bei Wertpapierankäufen und -verkäufen benötigen wir die Aufstellung zu Verkaufserlösen und Anschaffungskosten.
    • Bitte bringen Sie Belege zu den Einkünften aus sonstigen Finanzinnovationen (ausländische Fonds etc.) mit.
  • Bitte bringen Sie uns die letzten beiden Rentenbescheide oder Rentenbezugsmitteilungen bzw. die letzten beiden Änderungsmitteilungen zu jeder Rente (meist Rentenbescheid zum 01.07.) mit, auch Unterlagen zu Rentennachzahlungen oder Verrechnungen mit Übergangsgeldern oder Arbeitslosengeld. Bei erstmaliger Rente benötigen wir den Rentenbewilligungsbescheid
  • Kopie der für den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten erstellten Anlage U
  • Sind Werbungskosten (eventuell Zinsen aus einer Darlehensaufnahme) vorhanden?

Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften und weitere Einkünfte

  • Haben Sie Grundstücke innerhalb von zehn Jahren oder andere Wirtschaftsgüter innerhalb von einem Jahr veräußert?
    • Bitte bringen Sie hierzu die Belege zu den Anschaffungskosten und den Verkaufserlösen mit.
  • Bitte reichen Sie uns Nachweise über weitere Einkünfte ein - falls diese vorliegen -. Darunter fallen beispielsweise Beteiligungseinkünfte, Optionsgeschäfte, nebenberufliche Tätigkeiten, Vermittlungsprovisionen von Versicherungen, Einkünfte aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen etc.

 

Das sind soweit die wichtigsten Infos auf einen Blick für Ihre Einkommensteuererklärung.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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